
Chronik "Verwell"
01.04.2000
Eröffnung des Saunadorfes im
"Verwell"-Erlebnisbad Saumurplatz
Frühjahr 2000
Erster Besuch im "Verwell"
Ab Sommer 2000
Wöchentliche Besuche in der "Verwell"-Sauna;
"Der Leiter steht da an der Tür"
Der "Leiter" = Anführer der Stammgastclique
Bis ca. 2010
Saunabesuche vorwiegend unter der Woche; An den Wochenendtagen führte die Stammgastclique dort ihr Regime und nutzte den Saunabereich als ihren privaten Freizeitclub;
Saunatüre stand sehr häufig offen und es war nicht möglich in der "Finnischen Sauna" ungestört schwitzen zu können
2011
Saunatüre immer häufiger und immer länger geöffnet;
Ein ungestörtes Schwitzen wurde fast unmöglich
02.02.2011
Die Saunakabinentüre der früheren "Finnischen Sauna", jetztigen Banja-Sauna wurde von einer Kundin zur vollen Stunde geöffnet.
Zum ersten Mal erhielt ich die Info des Saunateamleiters darüber, dass die Saunakabinentüre laut Betriebsordnung nur vom Personal geöffnet werden darf. Gäste haben dies aber trotzdem getan.
Diese Info habe ich dann in der Saunakabine weitergegeben, aber die Gäste wollten trotzdem einen Mehrheitsbeschluss für das Offenhalten der Saunatüre!!!!
Frühjahr 2011
Schild an der Saunatüre "Nur das Personal öffnet die Türe"; Aber Saunagäste sahen sich nicht dazu veranlasst, sich an Personalanweisungen zu halten.
Gäste öffneten Fenster innerhalb der Saunakabine und hielten sich nicht an die Anweisungen des Personals
Winter
2013
1. Hausverbot im Verwell; Begründung:
Ich hätte eine Kundin angeschrien (was ich jedoch nicht getan habe) und einen Angestellten als eine „Inkompetente Person“ bezeichnet.
Hausverbot für ein Jahr!
April
2016
Erster Besuch im "Verwell" nach dem ersten Hausverbot
Mai 2016
Am 17. Mai 2016 haben eine Bekannte und ich gemeinsam Reklamationsbriefe im „Verwell“ abgeben.
In 16 Punkten wurden Zustände im Saunabereich reklamiert, die entsprechend der Saunaordnung gar nicht hätten entstehen dürfen.
Wir stellten eine Rückforderung von Eintrittsgeld, aufgrund von nicht erbrachten Dienstleistungen.
2. Hausverbot im „Verwell“
Begründung für mein 2. Hausverbot im „Verwell“:
-
Es wurden von mir unerlaubt Fotos von dem Gebäude des „Verwell“ gemacht.
Die Fotos wurden jedoch nicht von mir gemacht, sondern von einem Fotografen. Die Fotos wurden zur Beweissicherung angefertigt. So sollte beweisbar sein, dass die Reklamationsbriefe tatsächlich an der Kasse des „Verwell“-Erlebnisbadesabgegeben worden sind.
Auf keinem der Fotos, bin ich alleine
abgebildet.
2. Der Geschäftsführung ist es nicht
verständlich, warum ich das „Verwell“-
Erlebnisbad überhaupt noch besuchen möchte, da ich so viele Reklamationspunkte
habe. Aber das, betrachte ich nicht als mein
Problem. Außerdem wäre es Aufgabe des
aktuell-agierenden Geschäftsführers der Stadtwerke Verden gewesen, dafür zu sorgen, dass die 16 schriftlich dargestellten Reklamationspunkte gar nicht erst hätten entstehen sollen.
3. Gäste haben sich von mir belästigt und gestört gefühlt. Aber sofern Gäste sich von mir u.a. deshalb gestört fühlen, sofern ich in der „Finnischen Saunakabine“ hatte Schwitzen wollen, haben sie keine Berechtigung dazu sich überhaupt von mir gestört zu fühlen, sofern sie dort „frische Luft schnappen“ wollen.
4. In einer öffentlichen Saunaanlage ist es unberechtigt, seine persönlichen Wünsche über die Saunaordnung zu stellen.
Das zweite Hausverbot wurde mir auf eine unbestimmte Zeit erteilt. Ein Hausverbot auf „eine unbestimmte Zeit“, kann auch ein Hausverbot auf Lebenszeit bedeuten.
Die zweite Antragstellerin hatte den gleichen Antrag auf Rückerstattung von Eintrittsgeld abgegeben, sogar im gleichen Wortlaut. Sie erhielt jedoch gar kein Hausverbot.
2017
Beim Amtsgericht Verden wurde meine Klage gegen die Stadtwerke Verden GmbH, auf Aufhebung des 2. Haus-verbotes im „Verwell“ eingereicht.
01.03.2018
Bei einem Termin zur Güteverhandlung vor dem Amtsgericht Verden, wurde der Vergleich geschlossen, dass die Stadtwerke Verden GmbH mein 2. Hausverbot, zum 30. April 2018 aufgehoben wird.
Mai 2018
Erneute Besuche im "Verwell"
Oktober 2018
„Offener Brief“ an den aktuell-agierenden Geschäftsführer der Stadtwerke Verden GmbH, bezüglich der Rückforderung von Eintrittsgeld aufgrund von – immer noch nicht – erbrachten Dienstleistungen;
und Fragen zur Kompetenz der Betriebsleitung des „Verwell“
10.11.2018
Saunabesuch im "Verwell"
Der stellvertretende Betriebsleiter des "Verwells" erteilt mir mein 3. Hausverbot.
Begründung für mein 3. Hausverbot im „Verwell“:
-
Es mangelt mir an Toleranz gegenüber den Gästen und den Mitarbeitern.
2. In meinem Verhalten ist seit dem Gerichtsverfahren am 01. März 2018, keine Änderung erkennbar.
3. Konkrete Maßnahmen im „Verwell“-Erlebnisbad, habe ich nicht anzufordern.
4. Angestellte werden von mir verbal angegriffen.
5. Der aktuell-agierende Geschäftsführer der Stadtwerke Verden GmbH, wird durch mein Verhalten angegriffen und ich behaupte, dass er zu viel Gehalt erhalten würde.
6. In diesem Verfahren, habe ich mich nur mit den Stadtwerken auseinanderzusetzen und nicht mehr in den öffentlichen Stadtratssitzungen, Fragen zu meinem Hausverbot zu stellen.
Den Vorfall meines dritten Hausverbotes hatte ich in der Einwohnerfragerunde der „Öffentlichen Stadtratssitzung“ am Dienstag, 13. November 2018 berichtet.
Februar
2019
Meine Rechtsvertretung reichte beim Amtsgericht Verden (Aller) erneut Klage gegen mein drittes Hausverbot im „Verwell“ ein.
„Same procedure as last Hausverbot im “Verwell”!
April 2019
Der aktuell-agierende verantwortliche Betriebsleiter des „Verwell“, hatte beim Landgericht Verden (Aller) eine Klage gegen mich eingereicht. Er sah seine Persönlichkeitsrechte aufgrund meines „Offenen Briefes“ vom 26.10.2018, verletzt. Seine Klage gegen mich, wurde am 07.10.2018 vor dem Landgericht Verden (Aller) verhandelt und in allen Punkten abgewiesen.
Sommer 2019
Das Amtsgericht Verden hatte meine erneute Klage gegen ein Hausverbot im „Verwell“, an das Verwaltungsgericht in Stade verwiesen.
Begründung: Die Stadtwerke Verden GmbH ist zwar ein Kommunales Unternehmen und eine sog. „Eigenständige juristische Körperschaft“, aber da die Stadt Verden im Gesellschafts-vertrag als alleinige Gesellschafterin geführt wird, ist kein zivilrechtlicher, sondern ein verwaltungsrechtlicher Streitfall gegeben.
Herbst 2019
In der Einwohnerfragerunde einer „Öffentlichen Stadtratssitzung“, fragte ich den aktuelle-agierenden Bürgermeister der Stadt Verden (Aller), ob die Stadt Verden mein 3. Hausverbot für das „Verwell“ aufheben wird. Durch den Beschluss des Amtsgerichts Verden, ist der Stadt Verden dafür die Möglichkeit gegeben worden.
Die Antwort des aktuell-agierenden Bürgermeisters der Stadt Verden (Aller), war die diejenige, dass es sich in der Frage meines 3. Hausverbotes im „Verwell“, um ein laufendes juristisches Verfahren handelt und die Stadt Verden keine Stellung zu einem laufenden Verfahren bezieht!
2020
Die unendliche „Verwell“-Geschichte geht in die nächste Runde.
Fortsetzung folgt!